Dieser Cuvée „M“ aus den Trauben von Cabernet Sauvignon, Merlot und Dornfelder ist unser Antwort auf die berühmten Bordeaux-Weine. Er besticht durch seine Aromen nach Kirsche, Granatapfel, roter Johannisbeere und Paprika. Hinzu kommen die Noten von Vanille. Die Tannine zeigen sich ausgesprochen weich. Er erweist sich sehr breit und vollmundig am Gaumen und hinterlässt eine buttrig, cremige Textur.
Er passt gut zu Rind, Lamm oder Wild, zu italienischen oder scharfen Speisen, sowie zu kräftigen oder aromatischen Käsen.
Der Begriff „Cuvée“
Im Weinbau verwendeter Begriff mit in den einzelnen Ländern unterschiedlicher Bedeutung. Das Wort stammt vom französischen Cuve (Bottich oder Weinbehälter). Im ursprünglichen Sinne versteht man darunter eine bestimmte Menge Wein in einem Behälter (sozusagen ein Fass Wein). Im deutschsprachigen Raum wird in der Regel darunter die kunstvolle Vermischung von Weinen aus verschiedenen Rebsorten verstanden. Dies können aber auch Traubenmoste sein, die dann gemeinsam vergoren werden, wie dies an der südlichen Rhône üblich ist. Weitere Bezeichnungen sind Blend (Neue Welt), Cape Blend (Südafrika), CVC (Conjunto de Varias Cosechas in Spanien), Coupage, Marriage, Mélange (Frankreich bei Spirituosen), Meritage (Kalifornien) und im deutschsprachigen Raum Verschnitt. In der Regel werden gleichfarbige Weine vermischt.
Der Begriff hat aber keine weinrechtliche Bedeutung, deshalb besagt „Cuvée“ auf dem Etikett nichts Eindeutiges, denn es kann auch ein Wein aus einer Rebsorte, aus einer Einzellage oder aus einem Jahrgang sein. Zum Beispiel auch eine exklusive Sonderabfüllung eines Weingutes für einen Gastronomie-Betrieb. Auf keinen Fall ist (wie im deutschsprachigen Raum nicht so selten vermutet) das Verschneiden von Weinen im Vergleich zu sortenreinen Weinen ein negativer Qualitätsunterschied.
Der Verschnitt von Weinen hat vor allem geschmackliche Gründe. Man möchte durch mehrere verschiedene Rebsorten Alkoholgehalt, Aromen, Säure und Farbe einbringen.Üblicherweise stellt eine bestimmte Rebsorte, die sogenannte Leitsorte, den Hauptanteil von zumindest 50% einer Cuvée und bestimmt so den Charakter des Weines. Neben geschmacklichen Gründen gibt es dabei auch praktische bzw. wirtschaftliche Beweggründe. Verlaufen Blüte, Fruchtansatz und physiologische Reife bei einer Rebsorte unbefriedigend, können andere Rebsorten für einen Ausgleich sorgen. Dadurch wird auch eine Risiko-Minimierung erreicht, was man früher durch den gemischten Satz erreichte, das heißt ein Weingarten mit verschiedenen Sorten. Wie misst man nun den Erfolg einer Cuvée? Ganz einfach – wenn der zusammengefügte Wein besser schmeckt als jede einzelne Partie für sich!
In allen Ländern gibt es spezifische Vorschriften bezüglich zugelassener Rebsorten, die auch unterschiedlich pro Weinqualitätsklasse sein können. Je Herkunft (definierter geographischer Bereich) ist festgelegt, welche Sorten verwendet werden dürfen, wobei auch eine Bandbreite mit prozentuellem Mindest- bis Maximalanteil pro Sorte festgelegt sein kann. Besonders in Italien und Frankreich gibt es Weine mit fünf und mehr verschnittenen Rebsorten, wie beim Chianti oder sogar 13 beim Châteauneuf-du-Pape. Aber zumeist bedeutet das Brutto und häufig sind auch sortenreine Weine zulässig.
Im deutschsprachigen Raum besteht eine Cuvée zumeist aus zwei, seltener aus mehr Rebsorten. Ob diese am Etikett angegeben werden müssen, ist unterschiedlich je Land/Region/Appellation geregelt. Das Vermischen von Rotwein- und Weißwein (egal ob Weintraube, Maische, Traubenmost oder Wein) ist für Qualitätswein, Landwein und Wein mit Jahrgangs/Sortenangabe innerhalb der EU verboten. Als Ausnahme ist das Mischen in jeglicher Form nur bei Wein ohne Jahrgangs/Sortenangabe zulässig. Es gibt aber gemäß EU-Verordnungen bewilligte Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebiete bzw. Weine aus traditionellen Gründen wie zum Beispiel für den slowenischen Cviček, den französischen Châteauneuf-du-Pape und den italienischen Chianti.
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